»Wenn ich gehe, gehe ich. Wenn ich sitze, sitze ich, und wenn ich esse, esse ich.« Aus dem Zen-Buddhismus
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die ersten Behandlungsgespräche finden im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Es werden ohne Antrag bis zu drei Sprechstunden à 50 Minuten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ihre Beschwerden werden diagnostisch eingeordnet und weitere Behandlungsschritte empfohlen, falls diese notwendig sind.
Termine vereinbaren Sie bitte in der telefonischen Sprechzeit der Praxisgemeinschaft.
Probatorik
An die psychotherapeutische Sprechstunde schließen sich, i.d.R. mit einer Wartezeit, zwei bis vier probatorische Sitzungen (ohne Antrag bei der Kasse) an. Hier steht der Aufbau einer vertrauensvollen Therapiebeziehung, weitere Diagnostik, biografische Anamnese sowie das Erarbeiten von Therapiezielen und des Therapieplans im Vordergrund. Sie können auch noch einmal entscheiden, ob Sie die richtige Therapeutin für sich gefunden haben. Danach kann der erste Therapieabschnitt mit 12 Stunden bei Ihrer Kasse beantragt werden.
Private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, wie viele Therapiestunden in welchem Zeitraum bezahlt werden. Häufig werden die Kosten ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr vollständig übernommen, so dass die Therapie entsprechend angepasst werden muss, wenn Sie die Kosten nicht privat tragen möchten. Eine Psychotherapiestunde kostet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 €.
Vor Aufnahme der Psychotherapie werden in aller Regel 5 probatorische Sitzungen ohne Antrag übernommen. Nach der Probatorik wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt.
Selbstzahler
Die persönliche Übernahme der entstehenden Kosten ist selbstverständlich auch möglich und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).